von Florian Asche
„Keine Waffen in die Hände von Extremisten!“ Mit dieser griffigen Faustformel illustrierte Horst Seehofer 2019 als Bundesinnenminister das Ziel seiner Novelle des Waffengesetzes. Darin war bei der Erteilung jagd- und waffenrechtlicher Erlaubnisse erstmals eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vorgesehen. Seehofer versprach sich davon eine bessere Sicherheitslage, insbesondere im Zusammenhang mit den sog. „Reichsbürgern“. Diese Randgruppe politischer Totalverweigerer glaubt nicht an die Bundesrepublik Deutschland, sondern sieht sich als Königlich Bayrischer Staatsbürger oder Großherzoglich Hessischer Untertan. Dieser Unwille gegen unseren Staat herrscht natürlich nur so lange bis öffentliche Sozialleistungen kassiert werden. Die nimmt man durchaus gnädig in Euro entgegen, anstatt in Goldmark. Da es im Zusammenhang mit Waffenkontrollen bei Reichsbürgern in Einzelfällen zu bewaffneten Auseinandersetzungen gekommen war, versuchte die damalige Bundesregierung durch die regelhafte Zusammenarbeit zwischen Waffenbehörden und Verfassungsschutz, hier mehr vorbeugende Sicherheit zu erreichen.
Doch schon damals stellte sich für viele Kritiker die Frage, ob in den Händen von Reichsbürgern nicht häufiger illegale als legale Waffen zum Problem werden. Im Endeffekt zuckte die Öffentlichkeit jedoch mit den Schultern. Wer die Gegebenheiten der Geschichte so einsichtslos ignoriert, der darf sich nicht wundern, wenn er in rechtlichen Debatten keine Fürsprecher findet. Seitdem geht im Fünf-Jahres-Turnus eine Regelabfrage der Waffenbehörden über Sportschützen und Jäger zu den Landesämtern bzw. zum Bundesamt für Verfassungsschutz.
Seit einiger Zeit stellt sich jedoch die Frage, ob mit der Novelle des Jahres 2019 nicht ein Einfallstor geschaffen wurde, um nach dem Gutdünken einiger Behörden ganzen Bevölkerungsteilen ihr Recht am Jagdschein oder an der Waffenbesitzkarte zu verlagern. Die Verfassungsschutzämter stellen nämlich nicht neutral fest, ob ein Waffenbesitzer tatsächlich eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist. Sie beobachten und dokumentieren lediglich, was sie selbst für rechtsextrem halten. Darin liegt ein großer Unterschied. Das wird deutlich, wenn man die Repräsentanten dieser Behörden darüber sprechen lässt, was für sie tatsächlich jenseits der zulässigen Meinung liegt. So erklärte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, in der FAZ vom 26. August 2019, wer den 8. Mai 1945 als „Tag der Kapitulation“ bezeichne und nicht als „Tag der Befreiung“, der verschiebe die „Grenze des Sagbaren“. Unwillkürlich greift man sich bei einer solchen Bemerkung an die Stirn. Als „Tag der Befreiung“ wurde der 8. Mai 1945 bis in die 1980er Jahre nur in der DDR bezeichnet. Erst der damalige Bundespräsident von Weizsäcker richtete das Augenmerk 1985 auf den Sieg der Freiheit über die Diktatur. Dabei formulierte er ungleich differenziert
„Der 8. Mai ist für uns Deutsche kein Tag zum Feiern. Die Menschen, die ihn bewusst erlebt haben, denken an ganz persönliche und damit ganz unterschiedliche Erfahrungen zurück. Der eine kehrte heim, der andere wurde heimatlos. Dieser wurde befreit, für jenen begann die Gefangenschaft.“
Haldenwang scheint es mit solchen Differenzierungen schwer zu haben. Doch historisch betrachtet, ist die Bezeichnung als Kapitulationstag völlig korrekt. Am 8. Mai 1945 erklärte die Wehrmacht durch den Generalfeldmarshall Keitel als Chef des OKW die bedingungslose Kapitulation und stellte sämtliche Kampfhandlungen ein. Das deutsche Volk bestand damals zum wesentlichen Teil aus gläubigen Nationalsozialisten. Ob man eine solche Gesellschaft „befreien kann“ ist durchaus einen kritischen Gedanken wert. Außerdem stellt sich die Frage, ob eine Brandenburger Bauersfrau, die von Angehörigen der Roten Armee zu körpernahen Dienstleistungen herangezogen wurde, diesen Tag als Befreiung empfinden konnte. Mit was für einer Arroganz nimmt Herr Haldenwang für sich in Anspruch, wie ein Mensch ein historisches Ereignis bewertet?
In jedem Fall sind unsere Verfassungsschutzämter von Gesetzes wegen nicht dazu gedacht, sprachliche Abweichungen von politisch erwünschten Wertungen zu beanstanden. Deshalb antwortete der Bonner Rechtswissenschaftler Hillgruber auf Haldenwangs Bemerkung, es komme doch bei der Bewertung des 8. Mai 1945 ausschließlich darauf an, ob der jeweilige Sprecher mit seiner Wortwahl das Bedauern ausdrücken wollte, dass es seinerzeit mit dem Nationalsozialismus zu Ende gegangen war.
Sind Menschen mit einer so verengten Diskussionskultur die richtigen Wächter über unseren politischen Diskurs? Falls Ihnen das gleichgültig sein sollte, da sie ja nur auf die Jagd gehen wollen, sollten Sie sich nicht zu früh entspannen. In einigen Bundesländern widerrufen nämlich die ersten Landkreise Jagdscheine und WBK, nur aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppierung, zum Beispiel zur Alternative für Deutschland (AfD). Insofern sollten wir uns durchaus interessieren wie unsere Verfassungshüter selber denken.
So scheint der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stefan Kramer, ein völlig verqueres Bild davon zu haben, was rechts, links, demokratisch oder demokratiefeindlich ist. Er urteilte er über den weiland SPD Finanzsenator von Berlin, Thilo Sarrazin: „Ich habe den Eindruck, dass Sarrazin mit seinem Gedankengut Göring, Goebbels und Hitler große Ehre erweist.“
Was halten wir von dem Urteil eines Mannes, der den Verfasser eines migrationskritischen Buches in einem Atemzug mit drei millionenfachen Mördern nennt? So etwas geschieht nur einem Beamten, der die Maßstäbe rechtlich-politischer Beurteilungen völlig verloren hat. Von der Bewertung dieses Mannes hängt es aber ab, ob jemand seinen Jagdschein und seine Waffenbesitzkarte behält.
Der Jäger und Waffenbesitzer Hans-Georg Maaßen sollte sich zum Beispiel Sorgen machen. Zwar hat er als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz selbst einige Jahre den Schutz unserer demokratischen Grundordnung verantwortet. Doch als Chef der „Werteunion“ gerät Maaßen immer mehr in den Fokus hauptberuflicher Verdachtschöpfer wie Kramer einer ist. Maaßen, so meinte Kramer, verwende „antisemitische Stereotype“. Dabei hatte dieser seinerzeit nichts anderes getan, als einem Migrationslobbyisten, der meinte, die Zeit der „Weißbrote“ sei in Deutschland bald vorbei, einen „eliminatorischen Rassismus“ vorzuwerfen. Das war starker Tobak und sollte es auch sein. Antisemitisch war es nicht.
Die Denkkultur unserer Verfassungsschützer zeigt, dass Worte, die noch vor kurzer Zeit völlig unproblematische Debattenbeiträge waren, heute leicht das Stigma eines Rechtsextremisten nach sich ziehen. Nach Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz benutzen Rechtsextremisten zum Beispiel mit Vorliebe einen „einseitig verengenden Volksbegriff, dem eine ethnokulturelle Konzeption zu Grunde liegt“. So eine Wortwahl grenze jedoch diejenigen aus, die nicht zu diesem ethnisch definierten Volk gehören. Darin könne durchaus ein Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie liegen. Auch die Bewertung der Nation als eine kulturelle Einheit ist aus Sicht des Verfassungsschutzes „kritisch zu werten“. Insofern sollte sich Friedrich Merz, der noch 2000 eine „deutsche Leitkultur“ forderte, heute überlegen, ob er solche Vorschläge von sich gibt. Das kritische Auge der Schlapphüte wäre ihm gewiss.
Auch Helmut Schmidt wäre heute mit Sicherheit im Fokus von Haldenwang und Kramer. Ein Wehrmachtsoffizier der zur bunten Gesellschaft meint: „Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft mehr Probleme als sie uns auf dem Arbeitsmarkt nützt.“ Doch nicht jeder von uns Normalsterblichen genießt den Schutz des Status als elder statesman.
Nach solchen Vergleichen kann man jedem Jagdscheininhaber nur noch raten, sich als politisches Neutrum zu geben.
• Gendern Sie korrekt, damit Sie nicht gegen die Menschenwürde verstoßen, wenn Sie Transmenschen ausschließen.
• Hüten Sie sich vor ethnokulturell typischen Veranstaltungen wie Maibaumaufstellen, Volkstanzveranstaltungen und Trachtengruppen.
• Verschlucken Sie beim Waidmannsheil den dritten Wortteil ein wenig.
• Am besten halten Sie die Klappe.
So jedenfalls empfindet es die Mehrheit der Bundesbürger. Mehr als 50% der Befragten einer Allensbachumfrage gaben an, man könne in Deutschland nicht mehr frei sprechen.
Das sollte uns das Kopfschmerzen bereiten, denn unsere eigenen Verfassungshüter haben daran Anteil. Durch ihre Praxis, die Art und Weise unserer Diskussionen über Gebühr einzuschränken, könnten sie leicht vom Hüter der Verfassung zu ihrem Totengräber werden. Gerade wir Jäger als Freunde der Freiheit sollten uns dessen bewusst sein.
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KRAUTJUNKER-Kommentar: Dieser Text erschien zuerst am 20. Juni 2023 auf dem Facebookprofil von Dr. Florian Asche.

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Florian Asche

Der Rechtsanwalt Dr. Florian Asche ist Vorstandsmitglied der Max Schmeling Stiftung und der Stiftung Wald und Wild in Mecklenburg-Vorpommern.
Einem breiten Publikum wurde er bekannt durch seinen literarischen Überraschungserfolg über den göttlichen Triatlhon: Jagen, Sex und Tiere essen (siehe: https://krautjunker.com/2017/01/04/jagen-sex-und-tiere-essen/& https://krautjunker.com/2017/09/19/sind-jagd-und-sex-das-gleiche/)
Website der Kanzlei: https://www.aschestein.de/de/anwaelte-berater/detail/person/dr-florian-asche/
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Mehr von Dr. Florian Asche: https://krautjunker.com/?s=florian+asche
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A.Merkel
Früher war nicht alles besser. Der Umgang mit Schuld treibt merkwürdige Blüten. Positive Gedanken beflügeln die Evolution, negative Gedanken dienen dem eigenen Überleben. Das mag jeder für sich interpretieren.
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Möglicherweise werden wir die erfolgreiche Gründung einer neuen linken Partei erleben, die Sarah Wagenknecht zugeschrieben wird. Die wird dann wohl als potentiell linksextremistisch eingestuft, Stichwort Querfront. Die beiden extremistischen Parteien AfD und die neue Linke mit einem Wählerpotential von 30 – 50% werden ganz neue Herausforderungen für die heutigen Volksvertreter und ihre Verfassungsschützer bedeuten. 50% Extremisten in der Bundesrepublik – schon ein wenig extrem. Ich hoffe, dass geht vorbei.
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