von Florian Asche
Die Erlaubnis zum ständigen Führen einer Kurzwaffe, also ein Waffenschein, ist in Deutschland kaum noch zu bekommen. In den verschlafenen Zeiten der frühen Bundesrepublik konnte nahezu jeder Automatenaufsteller sein Hartgeld mit eigener Waffe abholen, um sich gegen Dunkelmänner zu wehren. Doch das allerorts verkündete Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit lässt solchen Wildwuchs nicht mehr zu und so schickt jeder kluge Anwalt die meisten Klienten nach Hause, die sich mit derartigen Wünschen an ihn wenden.
Doch dann und wann glaubt auch der vom Schicksal glattgeschliffene Waffenrechtler, einen Ausnahmefall vor sich zu haben, der eine solche Erlaubnis rechtfertigt. So ging es mir nach der Schilderung eines Mandanten. Der in Berlin ansässige Geschäftsmann zählt zu den Leuten, die mit Kreativität und eisernem Fleiß einen besonderen Wohlstand erwirtschaftet haben. Er residiert in einer Villa mit parkartigem Garten, verfügt über ein auskömmliches Einkommen und erhebliche Kapitalrücklagen.
So ein Leben auf der Sonnenseite zieht selbstverständlich Neider an. Doch auch kriminelle Talente fühlen sich herausgefordert, das Vermögen solcher Menschen zu ihren Gunsten zu verschieben. So ging es diesem Geschäftsmann. Vor einigen Jahren deckte die Kriminalpolizei ein umfangreiches Komplott zu seiner Entführung und Ermordung auf. Ziel war es, Lösegeld zu erpressen und das Opfer dann diskret verschwinden zu lassen. Der Täter ging der Kripo schließlich ins Netz und wurde zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Man kann sich nur ansatzweise vorstellen, was ein solches Verfahren, der Dauerkontakt zur Kripo und die Aussagen als Zeuge für seelische Belastungen mit sich bringen. Man fühlt sich verletzlich, ausgeliefert, die Familie unter Dauerdruck.
Zeitsprung: Einige Jahre sind vergangen und der Klient sitzt in seinem Büro, um das Tagwerk zu verrichten. Aufgeregter Anruf der Ehefrau. Sie hat den verhinderten Täter der Vergangenheit an der Grenze zu ihrem Garten angetroffen, wie er das Grundstück musterte. Nach wiederholten Beobachtungen erwirkte der Klient eine einstweilige Verfügung gegen den Täter, sich nicht mehr dem Grundstück zu nähern. Zugleich bat er mich, einen Waffenschein zu beantragen. Nach der Vorgeschichte war ich hinreichend optimistisch, dass die Möglichkeit, sich und seine Familie selbst zu schützen, in Anbetracht einer solchen Gefährdung ausreichen sollte, eine entsprechende Erlaubnis zu erhalten.
Doch ich hatte nicht mit dem Polizeipräsidenten von Berlin gerechnet. Nach einem fast einjährigen Verfahren hielt ich schließlich die Widerspruchsbegründung in der Hand. Dort hieß es:
„Ein Gefühl allgemeiner Unsicherheit oder eine höhere Gefährdung, die die Allgemeinheit insgesamt oder eine unbestimmte Personenmehrheit betrifft, reichen für die Anerkennung nicht aus. Selbst bei einer deutlich überdurchschnittlichen Gefährdung ist ein waffenrechtliches Bedürfnis nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die Schusswaffe zur Minderung der Gefährdung geeignet und erforderlich ist. Eine Waffe ist nicht erforderlich, wenn die Gefährdung sich auf andere zumutbare Weise verhindern oder ebenso mindern lässt, wie durch den Schusswaffenbesitz. … Sofern Ihnen Überraschungsangriffe drohen, gegen die eine wirksame Verteidigung nicht möglich ist, gibt es in der Regel kein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe, da die Waffe generell nicht geeignet ist, derartige Angriffe abzuwehren.“

Mit anderen Worten wurde dem Bedrohten attestiert, er sei letztendlich unfähig, sich mit einer Schusswaffe selbst zu schützen. Auf diese Weise war es dem Polizeipräsidenten von Berlin wieder gelungen, die Gefährdung der Allgemeinheit durch Schusswaffen zu mindern. Schließlich ist es ja die Intention des Waffengesetzes, möglichst wenige Waffen in die Bevölkerung kommen zu lassen.

Zum gleichen Zeitpunkt wurde und wird Berlin durch 8.500 Mitglieder von 30 arabischen Clans terrorisiert, die mit den Sicherheitsbehörden Jo-Jo spielen. Auf ihr Konto geht ein Großteil der Drogenkriminalität, der Prostitution, des Glücksspiels, spektakuläre Raubüberfälle wie auf das Pokertunier von Berlin, den Einbruch ins Bode-Museum oder mehrere Banküberfälle.
Der Polizeipräsident von Berlin teilt allerdings mit, er habe ein Programm entwickelt, die Kriminalität dieser arabischen Großclans besser zu erfassen. Ja, Sie haben richtig gelesen, die Kriminalität soll erfasst, gleichsam verwaltet werden. Da handelt der gleiche Rechtsstaat, der es einem gesetzestreuen und erfolgreichen Steuerzahler verbietet, sich gegen eine offensichtliche Ausspähung durch einen bereits vorverurteilten Schwerkriminellen zu wehren. Es ist genau diese Blindheit und Arroganz der Verwaltung, die immer mehr Bürger dazu bringt, sich von dem etablierten System der Politik und Administration in Deutschland zu verabschieden.
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KRAUTJUNKER-Kommentar: KRAUTJUNKER-Kommentar: Dieser Text erschien zuerst am 16. Oktober 2018 auf dem Facebookprofil von Dr. Florian Asche. Es wurde seitdem nicht besser.
Benedikt Lux (Grüne Berlin): „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1140472.rot-rot-gruen-in-der-hauptstadt-kein-fairer-boxkampf.html
Mehr zu Berlin: https://www.instagram.com/berlin.shithole.city/
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Florian Asche

Der Rechtsanwalt Dr. Florian Asche ist Vorstandsmitglied der Max Schmeling Stiftung und der Stiftung Wald und Wild in Mecklenburg-Vorpommern.
Einem breiten Publikum wurde er bekannt durch seinen literarischen Überraschungserfolg über den göttlichen Triatlhon: Jagen, Sex und Tiere essen (siehe: https://krautjunker.com/2017/01/04/jagen-sex-und-tiere-essen/& https://krautjunker.com/2017/09/19/sind-jagd-und-sex-das-gleiche/)
Website der Kanzlei: https://www.aschestein.de/de/anwaelte-berater/detail/person/dr-florian-asche/
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Mehr von Dr. Florian Asche: https://krautjunker.com/?s=florian+asche
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Anmerkungen

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