Nachsuchen nur mit geeigneten und geprüften Hunden: Schweißhundführer Bernd Krewer im Interview

am

von Joachim Orbach

Die Nachsuche ist ein Gebot der Waidgerechtigkeit sowie ein fester Bestandteil unserer Jagdkultur und der Jagd- und Tierschutzgesetze. Daher ist diese Arbeit auch nur mit geeigneten und geprüften Jagdhunden waidgerecht und tierschutzkonform. Dies trifft auf die Nachsuche aller Wildarten zu und beschränkt sich nicht nur auf das Schalenwild. So sind für die Nachsuche auf Schalenwild entsprechend eingearbeitete, geprüfte und geführte Hunde der Schweißhundrassen oder anderer geeigneter Rassen erforderlich. Für andere Wildarten abseits des Schalenwilds kommen wiederum die Verlorenbringer verschiedener Jagdhunderassen zum Einsatz. Bezüglich des Verlorenbringers schrieb bereits im Jahre 1881 Hegewald (Sigismund Freiherr von Zedlitz und Neukirch), einer der Hauptinitiatoren des deutschen Jagdgebrauchshundwesens:
»Ich mache einen gewaltigen Unterschied zwischen Apportieren und Verloren-Apportieren und betrachte letztere Kunst als die eigentliche Haupttugend, welche beim Gebrauchshund für die Jagd nie sorgsam genug ausgebildet werden kann.«

Abb.: Sigismund Freiherr von Zedlitz und Neukirch; Bildquelle: Jagdfibel

Die Verwendung von ungeeigneten und ungeprüften Jagdhunden zur Nachsuche auf krankes Wild ist kein Kavaliersdelikt. Sie kann vom Gesetzgeber geahndet werden und soll im Folgenden kurz erläutert werden.

Mit Beschluss vom 22.12.2020 (7 B 11/20) hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein eine beachtenswerte und grundsätzliche Entscheidung in einem Eilverfahren gefällt:
Einem Jagdausübungsberechtigten wurde mit sofortiger Wirkung der Jagdschein und folglich auch die Waffenbesitzkarte entzogen. Er hatte als Jagdleiter einer Drückjagd unbrauchbare Jagdhunde für die Nachsuche auf angeschossenes Wild eingesetzt, was zu einer Fehlsuche führte. Das Gericht stellte unter anderem klar, dass die gesamte Drückjagd, für die der Jagdleiter die Verantwortung trug, ohne die Bereitstellung von Nachsuchenführern mit geprüften Hunden gar nicht erst hätte stattfinden dürfen. Von den an dieser Drückjagd beteiligten Hunden hatte kein einziger den Nachweis der Brauchbarkeit erbracht. Bekanntlich legen die Bundesländer die Mindestanforderungen in ihren jeweiligen Prüfungsordnungen für Brauchbarkeitsprüfungen fest, weshalb diese je nach Bundesland variieren können.

Beim Thema Nachsuche auf Schalenwild scheiden sich oft die Geister – insbesondere dann, wenn es um den Unterschied zwischen einer einfachen Totsuche und einer erschwerten Nachsuche geht. Das betrifft auch stets die Frage, ob man einen Spezialisten (ein anerkanntes Nachsuchengespann) rufen sollte. Bewusst habe ich hier nicht pauschal von „Schweißhundführer und Schweißhund“ geschrieben, da ich die Leistungsfähigkeit anderer Jagdhunderassen auf der Wundfährte nicht infrage stellen möchte – vorausgesetzt, Hund und Führer erfüllen als Gespann die nötigen Anforderungen. Dennoch sind vielseitig geführten Jagdhunden gegenüber reinen Schweißhunden oft Grenzen gesetzt.

Abb.: Nachsuche mit Hund; Bildquelle: KI

Allerdings benötigt auch ein Hund einer Schweißhundrasse die entsprechende Einarbeitung, Prüfungen, Auslastung und Führung. Der bloße Besitz eines Schweißhundes macht jemanden noch längst nicht zum Schweißhundführer – was leider oft verkannt wird. Schweißhunde (wie der Hannoversche Schweißhund oder der Bayerische Gebirgsschweißhund) sind keine Statussymbole! Wo im Jahr nur wenige Nachsuchen anfallen, braucht man meiner Meinung nach keinen eigenen Schweißhund. In allen Bundesländern besteht die Möglichkeit, bei Bedarf einen anerkannten Nachsuchenführer zu rufen, was man dann auch tun sollte. Schließlich kann man sich bereits vor einer angesetzten Drückjagd bei den Nachsuchenstationen nach einer eventuellen Verfügbarkeit am Jagdtag oder am Folgetag erkundigen. Nicht nur zur Drückjagdzeit sollte man die Rufnummer eines Nachsuchenführers aus der Nähe griffbereit haben – entsprechende Kontakte finden sich auf den Webseiten der Landesjagdverbände.

Um Antworten auf einige Fragen zur Nachsuche auf Schalenwild zu bekommen, habe ich vor einigen Jahren ein Interview mit dem bekannten Schweißhundführer Bernd Krewer (* 1939;  † 2020) geführt.

Abb.: Bernd Krewer; Bildquelle: Jagdfibel

Orbach: Was sollte ein Hundeführer (als Führer einer auf Vielseitigkeit gezüchteten Rasse) nach einer bestandenen Prüfung beim Einstieg in die Nachsuchenpraxis beachten, und welche Kenntnisse sollte er besitzen oder sich aneignen?

Krewer: Er sollte Passion und Zeit haben. Nachsuchen richten sich nicht nach beruflichen Terminen – und die Vollmondphasen, in denen naturgemäß die meisten durch die Einzeljagd verursachten Schwarzwildnachsuchen anfallen, ebenfalls nicht. Wer nur am Wochenende und im Urlaub Zeit findet, bringt keine optimalen Voraussetzungen für die Nachsuchenarbeit mit.
Zudem sollte er sich vorab intensiv mit der einschlägigen Nachsuchen-Literatur vertraut machen (davon gibt es ja reichlich). Besonders wichtig: Er sollte Kontakt zu einem viel beschäftigten Nachsuchenführer aufnehmen und diesen, sooft es geht, als „zweiter Mann“ bei Nachsuchen begleiten. Dabei kann er mehr lernen als aus allen Büchern der Welt!

Orbach: Viele Hundeführer sagen oft: „Ich will meinen Hund ausschließlich für einfache Totsuchen einsetzen.“ Was würden Sie diesen Hundeführern empfehlen und was ist hierbei zu beachten?

Krewer: Eine Nachsuche ist dann garantiert einfach, wenn am Anschuss ein halbes Pfund Lunge liegt. Aber schon ein Leberschuss bei einer Sau kann hohe Anforderungen an Hund und Führer stellen. Umgekehrt ist ein Rumpftreffer bei einem Reh in 99 % aller Fälle eine „einfache“ (weil kurze) Nachsuche. Die Pirschzeichen am Anschuss richtig deuten zu können und die passenden Schlüsse daraus zu ziehen, ist bereits die halbe Miete.

Bei unklaren Treffern und nicht eindeutigen Pirschzeichen am Anschuss gilt: Kein Schweißhundführer wird es dem Führer eines nicht spezialisierten Jagdhundes verübeln, wenn er mit seinem Hund hundert bis maximal zweihundert Meter am Riemen der Wundfährte folgt (vorausgesetzt, der eigene Hund ist keine heiße Hündin!). Wenn es dann nicht weitergeht, sollte er abbrechen und die zwei- und vierbeinigen Spezialisten um Hilfe bitten.

Jeder vierbeinige Absolvent einer Brauchbarkeitsprüfung (BP), Verbandspositionsprüfung (VPS) oder Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) wird diese maximal 200 Meter problemlos meistern. Aber selbst eine bestandene Verbandsschweiß- oder Fährtenschuhprüfung ist lediglich als Einstieg in die Nachsuchenpraxis gedacht. Sie macht aus dem Gespann noch längst keine erfahrenen Spezialisten auf der natürlichen Wundfährte.

Orbach: Da Hunde unterschiedlicher Rassen und Größen zur Nachsuche geführt werden – oder geführt werden sollen –, stellt sich auch die Frage: Wann ist es unbedingt erforderlich, einen hochläufigen Hund mit entsprechender Wildschärfe als sogenannten Loshund bei der Nachsuche mitzuführen?

Krewer: Man sollte immer einen hochläufigen, wildscharfen und laut jagenden Loshund mitführen, wenn der „Riemenarbeiter“ bei der notwendigen Hetze wegen zu kurzer Läufe oder mangelnder Wildschärfe den Erfolg der Nachsuche gefährden könnte. Im Schwarzdorn, im Raps und in ausgedehnten Brombeerverhauen ist allerdings auch der mittelgroße bis große Hund bei kranken, mittelgroßen bis großen Sauen gefährdet. Er setzt dem Schlag des Keilers viel Masse entgegen, und dabei kann eine Menge zu Bruch gehen. Viele Schweißhundführer setzen hier als Loshunde Deutsche Jagdterrier ein, die sehr viel wendiger sind und dem Keilerschlag weniger Angriffsfläche bieten. Wo dem großen oder mittelgroßen Hund die Rippen brechen, fliegt der Terrier oft nur durch die Luft.

Orbach: Wenn die Nachsuche mit dem eigenen, geprüften Hund nicht zum Erfolg geführt hat: Welche Fehler sollte der Hundeführer dann auf keinen Fall machen?

Krewer: Auf keinen Fall schnallen und den Hund „frei-verloren“ suchen lassen! Nur der Schweißriemen zwingt den Hund zu der Konzentration, die für jede Nasenarbeit zwingend notwendig ist.

Bedenke: Hunde, die häufig bei Bewegungsjagden eingesetzt werden, können gelegentlich auch auf gesunden Fährten zum Erfolg (sprich: zur Beute) kommen – nämlich dann, wenn das gejagte Wild vor den Hunden erlegt wird. Bei solchen Hunden „reißt“ der Faden, obwohl sie eigentlich gelernt haben, dass nur die Wundwitterung und der Schweiß auf der Fährte Erfolg versprechen. Auf die Verleitungssicherheit kann und sollte man sich bei diesen Hunden nicht mehr verlassen. Sie werden jeder frischen Verleitung folgen, welche die kalte, vielleicht nicht mehr schweißende Wundfährte kreuzt.

Orbach: Und nun zu einer Grundsatzfrage: Wann sollte man einen Spezialisten einer anerkannten Schweißhundestation oder Nachsuchenstation zur Nachsuche rufen?

Krewer: Nachsuchen sind praktizierter Tierschutz und ein fester Bestandteil dessen, was wir „Waidgerechtigkeit“ nennen. Jedes Herumprobieren mit ungeeigneten Hunden auf den Fährten kranken Wildes verlängert dessen Leiden und Schmerzen und ist in hohem Maße unwaidgerecht.

Im Übrigen: Siehe dazu auch meine Antwort zur zweiten Frage! Kein Schweißhundführer wird es einem Jäger übel nehmen, wenn dieser ihn nach einem Schuss auf eine „Vollmond-Sau“ um Mitternacht anruft und um eine Nachsuche bittet. Im Gegenteil: Dann kann der Hundeführer planen und frühzeitig seinen Hund am Anschuss ansetzen. Das verkürzt unter Umständen die Leiden des kranken Wildes und wird zudem den Vorgaben der Wildbrethygieneverordnung gerecht.

Fazit: „Jagd ohne brauchbaren Hund ist Schund.“ Diesen alten Spruch sollten Jägerinnen und Jäger immer beherzigen und nur mit Hunden jagen, die mindestens ihre Brauchbarkeit durch eine bestandene Prüfung nachgewiesen haben. Im Bedarfsfall sollte man stets einen anerkannten Schweißhund- oder Nachsuchenführer rufen, anstatt es erst selbst mit ungeeigneten Hunden zu probieren.

*

Joachim Orbach

Joachim Orbach führt bereits seit 1968 Jagdhunde, darunter Erd- und Vorstehhunde. Im selben Jahr meldete er auch seinen eigenen Zwinger für die Teckelzucht an. Einige Jahre später kamen Deutsch-Drahthaar und Kleine Münsterländer hinzu. Ab 1983 begann er, Artikel für verschiedene Jagdzeitungen, die Mitteilungsblätter des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV), diverse Zuchtvereine sowie für Jagdblogs zu verfassen. Eine vollständige Liste seiner Veröffentlichungen ist auf www.jagdfibel.de über den Suchbegriff „Joachim Orbach“ zu finden. Darüber hinaus engagiert er sich in der Redaktion der Jagdfibel, als Pressesprecher der Bergischen Arbeitsgemeinschaft Schweiß sowie für den JGV Oberbergischer Jäger e.V. Zudem ist er Mitglied im Forum lebendige Jagdkultur sowie in verschiedenen Zucht- und Prüfungsvereinen für Jagdhunde.

*

Bernd Krewer

Bernd Krewer (* 1939; † 2020) war ein renommierter Forstoberamtsrat und gilt bis heute als herausragende Koryphäe des deutschen Jagdhundewesens. Er führte über 60 Jahre lang leidenschaftlich Jagdhunde und züchtete ab 1969 erfolgreich Hannoversche Schweißhunde. Als langjähriger Leiter des bekannten Hochwildreviers Alf im Kondelwald erlebte er die Jagdpraxis hautnah. Sein tiefes Wissen gab er als Publizist und Autor ungezählter Standardwerke zur Nachsuche und Schweißhundarbeit weiter. Zudem prägte er als engagierter Pressesprecher des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) die heimische Jagdkynologie maßgeblich. Bis heute gilt der profilierte Kenner als unbestrittene Instanz für kompromisslose Waidgerechtigkeit, weidgerechtes Handeln und den praktizierten Tierschutz bei der Nachsuche auf krankes Wild.

*


Entdecke mehr von KRAUTJUNKER

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Hinterlasse einen Kommentar